Landgericht Krefeld, 2002-03-21, 3 O 230/01

3 O 230/01Kantonsgericht21.03.2002

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Krefeld — 3 O 230/01 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2002-03-21

Aktenzeichen: 3 O 230/01

ECLI: ECLI:DE:LGKR:2002:0321.3O230.01.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 3. Zivilkammer

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden der Klägerin auferlegt.

Das Urteil ist für den Beklagten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

Die Sicherheitsleistung kann auch durch Bank- oder Sparkassenbürgschaft erbracht werden.

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