Landgericht Krefeld, 2002-04-25, 3 O 248/01

3 O 248/01Kantonsgericht25.04.2002

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Krefeld — 3 O 248/01 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2002-04-25

Aktenzeichen: 3 O 248/01

ECLI: ECLI:DE:LGKR:2002:0425.3O248.01.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 3. Zivilkammer

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 41.455,17 DM (21.195,69 EUR) nebst 5 % Zinsen über dem Basiszinssatz von 29.541,99 DM (15.104,58 EUR) seit dem 23.6.2001 und von 11.913,18 DM (6.091,11 EUR) seit dem 25.09.2001 zu zahlen.

Im übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist gegen eine Sicherheitsleistung des Klägers in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar. Die Sicherheit kann auch in Form einer Bank- oder Sparkassenbürgschaft erbracht werden.

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