Landgericht Krefeld, 2002-05-28, 4 O 355/01

4 O 355/01Kantonsgericht28.05.2002

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Krefeld — 4 O 355/01 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2002-05-28

Aktenzeichen: 4 O 355/01

ECLI: ECLI:DE:LGKR:2002:0528.4O355.01.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 4. Zivilkammer

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 11.781,19 Euro nebst 5 % Zinsen über dem Basiszinssatz nach § 1 des Diskont-satz-Überleitungsgesetzes vom 09.06.1998 seit dem 13.08.2001 zu zahlen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Leistung einer Sicherheit in Höhe von

110 % des zu vollstreckenden Betrages.

Die Sicherheit kann durch unbedingte und unbefristete Bürgschaft einer Deutschen Großbank oder öffentlichen Sparkasse erbracht werden.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.