4 O 355/01•Landgericht Krefeld, 2002-05-28, 4 O 355/01
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Krefeld — 4 O 355/01 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2002-05-28
Aktenzeichen: 4 O 355/01
ECLI: ECLI:DE:LGKR:2002:0528.4O355.01.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 4. Zivilkammer
Tenor
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 11.781,19 Euro nebst 5 % Zinsen über dem Basiszinssatz nach § 1 des Diskont-satz-Überleitungsgesetzes vom 09.06.1998 seit dem 13.08.2001 zu zahlen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Leistung einer Sicherheit in Höhe von
110 % des zu vollstreckenden Betrages.
Die Sicherheit kann durch unbedingte und unbefristete Bürgschaft einer Deutschen Großbank oder öffentlichen Sparkasse erbracht werden.
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