6 T 232/02•Landgericht Krefeld, 2002-08-20, 6 T 232/02
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Krefeld — 6 T 232/02 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2002-08-20
Aktenzeichen: 6 T 232/02
ECLI: ECLI:DE:LGKR:2002:0820.6T232.02.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 6. Zivilkammer
Tenor
Die sofortige Beschwerde des vorläufigen Insolvenzverwalters wird kostenpflichtig zurückgewiesen.
Beschwerdewert: 1.566,00 DM = 800,68 Euro.
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