Landgericht Krefeld, 2003-01-09, 3 S 48/02

3 S 48/02Kantonsgericht09.01.2003

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Krefeld — 3 S 48/02 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2003-01-09

Aktenzeichen: 3 S 48/02

ECLI: ECLI:DE:LGKR:2003:0109.3S48.02.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 3. Zivilkammer

Tenor

Die Berufung des Beklagten gegen das am 13. Juni 2002 verkündete Urteil des Amtsgerichts Krefeld wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass die Verurteilung zur Zahlung von 293,70 DM vorgerichtlicher Kosten entfällt.

Die Kosten des Rechtsstreits hat der Beklagte zu tragen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Revision wird zugelassen.

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