12 O 84/03•Landgericht Krefeld, 2003-09-30, 12 O 84/03
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Krefeld — 12 O 84/03 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2003-09-30
Aktenzeichen: 12 O 84/03
ECLI: ECLI:DE:LGKR:2003:0930.12O84.03.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 2. Kammer für Handelssachen
Tenor
- Unter Klageabweisung im übrigen werden die Be-
klagten verurteilt,
es zu unterlassen,
im geschäftlichen Verkehr zu Zwecken des Wettbe-
werbs Autohäusern und/oder Kraftfahrzeughänd-
lern und/oder KFz-Reparaturbetrieben "Aufwands-
entschädigungen" für die Erteilung eines Gut-
achtensauftrags auf dem Gebiet von Kraftfahrzeug-
schäden anzubieten bzw. anzukündigen und/oder ge-
mäß den Ankündigungen zu verfahren, insbesondere
wenn dies wie folgt geschieht:
" Für jeden vermittelten Gutachtensauftrag er-
halten Sie nach Rechungsstellung eine Auf-
wandsentschädigung von 50 EURO zuzügl. MWSt."
- Für den Fall der Zuwiderhandlung wird den Beklagten
ein Ordnungsgeld von jeweils 250.000 EURO und für
den Fall, daß dieses nicht beigetrieben werden
kann, wird den Geschäftsführern der Beklagten zu 1)
bzw. dem Beklagten zu 2) eine Ordnungshaft oder an-
stelle des Ordnungsgeldes den Geschäftsführern der
Beklagten zu 1) bzw. dem Beklagte zu 2) sofort eine
Ordnungshaft von bis zu sechs Monaten angedroht.
- Die Kosten des Verfahrens fallen den Beklagten
zur Last.
- Das Urteil ist gegenüber beiden Beklagten gegen
Sicherheitsleistung in Höhe von je 6.000,00 EURO
vorläufig vollstreckbar.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.