12 O 57/03•Landgericht Krefeld, 2003-10-21, 12 O 57/03
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Krefeld — 12 O 57/03 — Teilurteil
Entscheidungsdatum: 2003-10-21
Aktenzeichen: 12 O 57/03
ECLI: ECLI:DE:LGKR:2003:1021.12O57.03.00
Dokumenttyp: Teilurteil
Spruchkörper: 2. Kammer für Handelssachen
Tenor
- Die Beklagte wird verurteilt, der Klägerin selbst
oder einem Bevollmächtigten ihrer Wahl, der je-
doch zur Verschwiegenheit verpflichteter Wirt-
schaftsprüfer oder vereidigter Buchsachverständi-
ger sein muß, in ihren, der Beklagten, Geschäfts-
räumen Einsicht in ihre Bücher und Schriften der
Jahre 1997 bis 2000 zu gewähren.
- Die Klage wird abgewiesen, soweit die Klägerin
die Beklagte verurteilt sehen will, nach erteil-
ter Auskunft die Jahresabschlüsse 1997 bis 2000
zu berichtigen.
- Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe
von 4.000 EURO vorläufig vollstreckbar.
- Die weiteren Entscheidungen bleiben vorbehalten.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.