Landgericht Krefeld, 2004-05-13, 6 T 108/04

6 T 108/04Kantonsgericht13.05.2004

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Krefeld — 6 T 108/04 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2004-05-13

Aktenzeichen: 6 T 108/04

ECLI: ECLI:DE:LGKR:2004:0513.6T108.04.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 6. Zivilkammer

Tenor

Die Beschwerde des Kostenschuldners gegen die

Kostenrechnung des Kostengläubigers vom 27.01.2004

wird zurückgewiesen.

Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei.

Auslagen werden nicht erstattet.

Die weitere Beschwerde wird zugelassen.

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