Landgericht Krefeld, 2004-09-16, 3 O 381/03

3 O 381/03Kantonsgericht16.09.2004

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Krefeld — 3 O 381/03 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2004-09-16

Aktenzeichen: 3 O 381/03

ECLI: ECLI:DE:LGKR:2004:0916.3O381.03.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 3. Zivilkammer

Tenor

Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin EUR 1.832,09 nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 03.06.2003 zu zahlen. Im übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin zu 65 % und der Beklagte zu 35 %.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für die Klägerin jedoch nur gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des zu vollstreckenden Betrages. Die Klägerin kann die Vollstreckung durch den Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des aufgrund des Urteils zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte vorher Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

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