6 T 282/04•Landgericht Krefeld, 2005-02-02, 6 T 282/04
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Krefeld — 6 T 282/04 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2005-02-02
Aktenzeichen: 6 T 282/04
ECLI: ECLI:DE:LGKR:2005:0202.6T282.04.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 6. Zivilkammer
Tenor
Die sofortige Beschwerde der Antragsteller gegen den Beschluss des Amtsgerichts Krefeld vom 13. September 2004 wird zurückgewiesen.
Die Gerichtskosten tragen die Antragsteller als Gesamtschuldner.
Eine Erstattung außergerichtlicher Kosten findet nicht statt.
Beschwerdewert: 15.000,00 €
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