6 T 116/07•Landgericht Krefeld, 2007-06-18, 6 T 116/07
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Krefeld — 6 T 116/07 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2007-06-18
Aktenzeichen: 6 T 116/07
ECLI: ECLI:DE:LGKR:2007:0618.6T116.07.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 6. Zivilkammer
Tenor
Die sofortige Beschwerde der Schuldnerin gegen den Zuschlagsbeschluss des Amtsgerichts Krefeld vom 22.5.2007 wird kostenpflichtig zurückgewie-sen.
Der Antrag auf Aussetzung des Verfahrens gemäß § 570 Abs. 2 ZPO wird abgewiesen.
Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.
Beschwerdewert: 373.000,- €
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