Landgericht Krefeld, 2007-09-04, 12 O 12/07

12 O 12/07Kantonsgericht04.09.2007

Regest

Zur Frage, ob nur fakultativ anffallende Überführungskosten bei der Werbung im Internet für ein Neufahrzeug angegeben werden müssen.

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Krefeld — 12 O 12/07 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2007-09-04

Aktenzeichen: 12 O 12/07

ECLI: ECLI:DE:LGKR:2007:0904.12O12.07.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 2. Kammer für Handelssachen

Normen: § 3 UWG, § 4 Nr. 11 UWG, § 1 Abs. 1 Satz 1 PAngV

Leitsätze

Zur Frage, ob nur fakultativ anffallende Überführungskosten bei der Werbung im Internet für ein Neufahrzeug angegeben werden müssen.

Tenor

Das Versäumnisurteil vom 14.05.2007 bleibt aufrechterhalten.

Der Beklagte trägt auch die weiteren Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 5.000,- € vorläufig vollstreckbar. Die Vollstreckung aus dem Versäumnisurteil darf nur gegen Leistung dieser Sicherheit fortgesetzt werden.

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