12 O 12/07•Landgericht Krefeld, 2007-09-04, 12 O 12/07
Landgericht Krefeld, 2007-09-04, 12 O 12/07
12 O 12/07Kantonsgericht04.09.2007
Regest
Zur Frage, ob nur fakultativ anffallende Überführungskosten bei der Werbung im Internet für ein Neufahrzeug angegeben werden müssen.
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Krefeld — 12 O 12/07 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2007-09-04
Aktenzeichen: 12 O 12/07
ECLI: ECLI:DE:LGKR:2007:0904.12O12.07.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 2. Kammer für Handelssachen
Normen: § 3 UWG, § 4 Nr. 11 UWG, § 1 Abs. 1 Satz 1 PAngV
Leitsätze
Zur Frage, ob nur fakultativ anffallende Überführungskosten bei der Werbung im Internet für ein Neufahrzeug angegeben werden müssen.
Tenor
Das Versäumnisurteil vom 14.05.2007 bleibt aufrechterhalten.
Der Beklagte trägt auch die weiteren Kosten des Rechtsstreits.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 5.000,- € vorläufig vollstreckbar. Die Vollstreckung aus dem Versäumnisurteil darf nur gegen Leistung dieser Sicherheit fortgesetzt werden.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.