Landgericht Krefeld, 2007-09-14, 1 S 32/07

1 S 32/07Kantonsgericht14.09.2007

Regest

Der Ausuferung des "fliegenden Gerichtsstandes" bei im Internet begangenen unerlaubten Handlungen ist dadurch Einhalt zu geben, dass darauf abgestellt wird, ob sich die Verletzungshandlung, das heißt die Internetseite mit dem rechtsverletzenden Inhalt, im Bezirk des angerufenen Gerichts im konkreten Fall bestimmungsgemäß habe auswirken sollen.

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Krefeld — 1 S 32/07 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2007-09-14

Aktenzeichen: 1 S 32/07

ECLI: ECLI:DE:LGKR:2007:0914.1S32.07.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 1. Zivilkammer

Normen: § 32 ZPO

Leitsätze

Der Ausuferung des "fliegenden Gerichtsstandes" bei im Internet begangenen unerlaubten Handlungen ist dadurch Einhalt zu geben, dass darauf abgestellt wird, ob sich die Verletzungshandlung, das heißt die Internetseite mit dem rechtsverletzenden Inhalt, im Bezirk des angerufenen Gerichts im konkreten Fall bestimmungsgemäß habe auswirken sollen.

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Amtsgerichts Krefeld vom 14.02.2007, 4 C 305/06, wird zurückgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten der Berufung.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Streitwert für die Berufungsinstanz: bis EUR 1.500,00

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