1 S 21/07•Landgericht Krefeld, 2007-09-24, 1 S 21/07
Landgericht Krefeld, 2007-09-24, 1 S 21/07
1 S 21/07Kantonsgericht24.09.2007
Regest
Der Käufer eines Pkws hat unabhängig von den Voraussetzungen des Verzugs einen Anspruch auf Nutzungsausfallentschädigung aus §§ 437 Nr. 3, 280 Abs. 1 BGB, wenn der Verkäufer die Lieferung der mangelhaften Sache gemäß § 276 BGB zu vertreten hat.
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Krefeld — 1 S 21/07 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2007-09-24
Aktenzeichen: 1 S 21/07
ECLI: ECLI:DE:LGKR:2007:0924.1S21.07.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 1. Zivilkammer
Normen: §§ 437 Nr. 3, 280 Abs. 1 BGB
Leitsätze
Der Käufer eines Pkws hat unabhängig von den Voraussetzungen des Verzugs einen Anspruch auf Nutzungsausfallentschädigung aus §§ 437 Nr. 3, 280 Abs. 1 BGB, wenn der Verkäufer die Lieferung der mangelhaften Sache gemäß § 276 BGB zu vertreten hat.
Tenor
Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Amtsge-richts Kempen vom 09.01.2007 wird zurückgewiesen.
Die Kosten der Berufung trägt die Beklagte.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Streitwert für die Berufungsinstanz: € 750,00
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