Landgericht Krefeld, 2007-09-24, 1 S 21/07

1 S 21/07Kantonsgericht24.09.2007

Regest

Der Käufer eines Pkws hat unabhängig von den Voraussetzungen des Verzugs einen Anspruch auf Nutzungsausfallentschädigung aus §§ 437 Nr. 3, 280 Abs. 1 BGB, wenn der Verkäufer die Lieferung der mangelhaften Sache gemäß § 276 BGB zu vertreten hat.

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Krefeld — 1 S 21/07 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2007-09-24

Aktenzeichen: 1 S 21/07

ECLI: ECLI:DE:LGKR:2007:0924.1S21.07.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 1. Zivilkammer

Normen: §§ 437 Nr. 3, 280 Abs. 1 BGB

Leitsätze

Der Käufer eines Pkws hat unabhängig von den Voraussetzungen des Verzugs einen Anspruch auf Nutzungsausfallentschädigung aus §§ 437 Nr. 3, 280 Abs. 1 BGB, wenn der Verkäufer die Lieferung der mangelhaften Sache gemäß § 276 BGB zu vertreten hat.

Tenor

Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Amtsge-richts Kempen vom 09.01.2007 wird zurückgewiesen.

Die Kosten der Berufung trägt die Beklagte.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Streitwert für die Berufungsinstanz: € 750,00

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