Landgericht Krefeld, 2009-10-07, 33 StVK 23/09

33 StVK 23/09Kantonsgericht07.10.2009

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Krefeld — 33 StVK 23/09 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2009-10-07

Aktenzeichen: 33 StVK 23/09

ECLI: ECLI:DE:LGKR:2009:1007.33STVK23.09.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: Strafvollstreckungskammer

Tenor

Der Antrag auf gerichtliche Entscheidung wird als unbegründet zurückgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens trägt der Antragsteller.

Der Wert des Streitgegenstandes beträgt 75,00 €.

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