Landgericht Krefeld, 2009-11-27, 5 O 19/08

5 O 19/08Kantonsgericht27.11.2009

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Krefeld — 5 O 19/08 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2009-11-27

Aktenzeichen: 5 O 19/08

ECLI: ECLI:DE:LGKR:2009:1127.5O19.08.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 5. Zivilkammer

Tenor

Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an die Klägerin 380.000 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 08.08.2006, abzüglich am 19.09.2006 gezahlter 40.000 €, am 18.12.2006 gezahlter 20.000 € und am 15.01.2007 gezahlter 20.000 € und zuzüglich vorgerichtliche Anwaltsgebühren in Höhe von 5.278,04 € zu zahlen.

Im übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin zu 4 % und die Beklagten als Gesamtschuldner zu 96 %.

Dieses Urteil ist für die Klägerin gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

Für die Beklagten ist das Urteil vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leisten.

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