Landgericht Krefeld, 2010-02-12, 5 O 352/09

5 O 352/09Kantonsgericht12.02.2010

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Krefeld — 5 O 352/09 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2010-02-12

Aktenzeichen: 5 O 352/09

ECLI: ECLI:DE:LGKR:2010:0212.5O352.09.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 5. Zivilkammer

Tenor

Der Beklagte wird - gesamthänderisch mit den weiteren Miterben X und X (die außergerichtlich zur Auflassung bereit sind) - verurteilt, aus dem Nachlass des am 27.07.2007 verstorbenen X das im Grundbuch von X, Blatt 1686, eingetragene Grundstück in der Gemarkung X, Flur 19, Flurstück 215/9, Hof und Gebäudefläche, X, mit einer Größe von 1.007 qm, an die Klägerin aufzulassen und die entsprechende Eigentumsänderung im Grundbuch zu bewilligen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden dem Beklagten auferlegt.

Dieses Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

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