2 O 346/09•Landgericht Krefeld, 2010-02-24, 2 O 346/09
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Krefeld — 2 O 346/09 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2010-02-24
Aktenzeichen: 2 O 346/09
ECLI: ECLI:DE:LGKR:2010:0224.2O346.09.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 2. Zivilkammer
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits werden dem Kläger auferlegt.
Dieses Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Der Kläger darf die Zwangsvollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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