Landgericht Krefeld, 2010-03-17, 2 S 53/09

2 S 53/09Kantonsgericht17.03.2010

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Krefeld — 2 S 53/09 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2010-03-17

Aktenzeichen: 2 S 53/09

ECLI: ECLI:DE:LGKR:2010:0317.2S53.09.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 2. Zivilkammer

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Amtsgerichts Nettetal vom 24.08.2009 - Az. 17 C 108/09 - abgeändert und die Klage abgewiesen.

Die Beklagten tragen die Kosten des Rechtsstreits beider Instanzen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Beklagten können die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht zuvor die Kläger Sicherheit in gleicher Höhe leisten.

Die Revision wird zugelassen.

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