3 O 260/09•Landgericht Krefeld, 2010-03-25, 3 O 260/09
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Krefeld — 3 O 260/09 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2010-03-25
Aktenzeichen: 3 O 260/09
ECLI: ECLI:DE:LGKR:2010:0325.3O260.09.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 3. Zivilkammer
Tenor
Die Beklagte wird verurteilt,
an den Kläger zu 1) 3.763,58 €,
an die Kläger zu 2) 3.779,73 €,
an den Kläger zu 3) 2.540, 63 €
an den Kläger zu 4) 2.686,00 €,
an den Kläger zu 5) 5.673,97€,
an den Kläger zu 6) 3.175,54 €,
an die Kläger zu 7) 3.201,74 €,
an den Kläger zu 8) 3.274,31 €,
jeweils nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 22.07.2009 zu zahlen sowie an die Kläger außergerichtliche Rechtsanwaltskosten in Höhe von 2.641,21 € nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 04.11.2009 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages.
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