3 O 425/09•Landgericht Krefeld, 2010-04-08, 3 O 425/09
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Krefeld — 3 O 425/09 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2010-04-08
Aktenzeichen: 3 O 425/09
ECLI: ECLI:DE:LGKR:2010:0408.3O425.09.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 3. Zivilkammer
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Zwangsvollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des zu vollstreckenden Betrages leistet.
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