Landgericht Krefeld, 2010-04-08, 3 O 425/09

3 O 425/09Kantonsgericht08.04.2010

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Krefeld — 3 O 425/09 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2010-04-08

Aktenzeichen: 3 O 425/09

ECLI: ECLI:DE:LGKR:2010:0408.3O425.09.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 3. Zivilkammer

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Zwangsvollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des zu vollstreckenden Betrages leistet.

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