Landgericht Krefeld, 2010-04-30, 21 KLs 12/09

21 KLs 12/09Kantonsgericht30.04.2010

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Krefeld — 21 KLs 12/09 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2010-04-30

Aktenzeichen: 21 KLs 12/09

ECLI: ECLI:DE:LGKR:2010:0430.21KLS12.09.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 1. große Strafkammer

Tenor

Der Angeklagte wird wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern in Tateinheit mit sexuellem Missbrauch von Schutzbefohlenen und in Tateinheit mit versuchtem schwerem sexuellem Missbrauch von Kindern in 24 Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von N01 Jahren und sechs Monaten verurteilt.

Er hat die Kosten des Verfahrens einschließlich der Nebenklage und der insoweit entstandenen außergerichtlichen Auslagen der Nebenklägerin zu tragen.

Angewendete Vorschriften: §§ 174 Abs. 1 Nr. 3 a.F. und n.F., 176 Abs. 1 a.F. und n.F., 176a Abs. 1 Nr. 1 a.F. und 176a Abs. 2 Nr. 1 n.F., 22, 23, 52, 53 StGB.

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