Landgericht Krefeld, 2010-05-31, 3 S 14/10

3 S 14/10Kantonsgericht31.05.2010

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Krefeld — 3 S 14/10 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2010-05-31

Aktenzeichen: 3 S 14/10

ECLI: ECLI:DE:LGKR:2010:0531.3S14.10.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 3. Zivilkammer

Tenor

Die Kammer weist die Parteien daraufhin, dass beabsichtigt ist, die Berufung gem. § 522 Abs. 2 ZPO zurückzuweisen, weil sie nach dem Vorbringen in der Berufungsbegründung aus dem Ergebnis zutreffenden Gründen der angefochtenen Entscheidung keine Aussicht auf Erfolg hat. Die Sache hat auch keine grundsätzliche Bedeutung und eine entsprechende Entscheidung ist zur Fortbildung des Rechts oder zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung nicht erforderlich.

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