Landgericht Krefeld, 2010-07-01, 5 O 144/09

5 O 144/09Kantonsgericht01.07.2010

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Krefeld — 5 O 144/09 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2010-07-01

Aktenzeichen: 5 O 144/09

ECLI: ECLI:DE:LGKR:2010:0701.5O144.09.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 5. Zivilkammer

Tenor

Die einstweilige Verfügung vom 09.04.2009 wird aufgehoben und der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung zurückgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens trägt der Verfügungskläger.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Verfügungskläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 120% des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Verfügungsbeklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

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