5 O 144/09•Landgericht Krefeld, 2010-07-01, 5 O 144/09
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Krefeld — 5 O 144/09 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2010-07-01
Aktenzeichen: 5 O 144/09
ECLI: ECLI:DE:LGKR:2010:0701.5O144.09.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 5. Zivilkammer
Tenor
Die einstweilige Verfügung vom 09.04.2009 wird aufgehoben und der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung zurückgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens trägt der Verfügungskläger.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Verfügungskläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 120% des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Verfügungsbeklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
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