Landgericht Krefeld, 2010-07-09, 1 S 8/10

1 S 8/10Kantonsgericht09.07.2010

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Krefeld — 1 S 8/10 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2010-07-09

Aktenzeichen: 1 S 8/10

ECLI: ECLI:DE:LGKR:2010:0709.1S8.10.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 1. Zivilkammer

Tenor

Auf die Berufung des Beklagten wird das am 02.12.2009 verkün-dete Urteil des Amtsgerichts Krefeld insoweit abgeändert, als die Kosten des Rechtsstreits erster Instanz der Klägerin zu 17 % und dem Beklagten zu 83 % auferlegt werden.

Im Übrigen wird die Berufung zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens werden dem Beklagten auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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