7 T 289/09•Landgericht Krefeld, 2010-08-04, 7 T 289/09
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Krefeld — 7 T 289/09 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2010-08-04
Aktenzeichen: 7 T 289/09
ECLI: ECLI:DE:LGKR:2010:0804.7T289.09.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 7. Zivilkammer
Tenor
Die befristete Beschwerde der Betroffenen vom 13.11.2009 wird kostenpflichtig teilweise als unzulässig verworfen und im Übrigen als unbegründet zurückgewiesen.
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