Landgericht Krefeld, 2010-10-08, 12 O 19/10

12 O 19/10Kantonsgericht08.10.2010

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Krefeld — 12 O 19/10 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2010-10-08

Aktenzeichen: 12 O 19/10

ECLI: ECLI:DE:LGKR:2010:1008.12O19.10.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 2. Kammer für Handelssachen

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 87.405,- € nebst Zinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 22.01.2009 aus 66.108,56 € und seit dem 30.03.2009 aus weiteren 21.296,44 € sowie vorgerichtliche Anwaltskosten von 1.680,10 € zu zahlen. Im Übrigen wird die Klage wegen der darüber hinaus gehenden Zinsen zurückgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

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