12 O 19/10•Landgericht Krefeld, 2010-10-08, 12 O 19/10
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Krefeld — 12 O 19/10 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2010-10-08
Aktenzeichen: 12 O 19/10
ECLI: ECLI:DE:LGKR:2010:1008.12O19.10.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 2. Kammer für Handelssachen
Tenor
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 87.405,- € nebst Zinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 22.01.2009 aus 66.108,56 € und seit dem 30.03.2009 aus weiteren 21.296,44 € sowie vorgerichtliche Anwaltskosten von 1.680,10 € zu zahlen. Im Übrigen wird die Klage wegen der darüber hinaus gehenden Zinsen zurückgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
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