Landgericht Krefeld, 2010-11-30, 5 O 384/09

5 O 384/09Kantonsgericht30.11.2010

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Krefeld — 5 O 384/09 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2010-11-30

Aktenzeichen: 5 O 384/09

ECLI: ECLI:DE:LGKR:2010:1130.5O384.09.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 5. Zivilkammer

Tenor

Auf die Erinnerung des Klägers gegen den Kostenfestsetzungsbeschluss vom 05.10.2010 wird die Rechtspflegerin angewiesen, in Abänderung des Kostenfestsetzungsbeschlusses bei der Kostenausgleichung Fahrtkosten und Abwesenheitsgelder des klägerischen Prozessbevollmächtigten zu berücksichtigen.

Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei; die außergerichtlichen Kosten der Erinnerung trägt die Beklagte.

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