5 O 384/09•Landgericht Krefeld, 2010-11-30, 5 O 384/09
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Krefeld — 5 O 384/09 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2010-11-30
Aktenzeichen: 5 O 384/09
ECLI: ECLI:DE:LGKR:2010:1130.5O384.09.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 5. Zivilkammer
Tenor
Auf die Erinnerung des Klägers gegen den Kostenfestsetzungsbeschluss vom 05.10.2010 wird die Rechtspflegerin angewiesen, in Abänderung des Kostenfestsetzungsbeschlusses bei der Kostenausgleichung Fahrtkosten und Abwesenheitsgelder des klägerischen Prozessbevollmächtigten zu berücksichtigen.
Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei; die außergerichtlichen Kosten der Erinnerung trägt die Beklagte.
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