11 O 159/09•Landgericht Krefeld, 2010-12-08, 11 O 159/09
Landgericht Krefeld, 2010-12-08, 11 O 159/09
11 O 159/09Kantonsgericht08.12.2010
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Krefeld — 11 O 159/09 — Teilurteil
Entscheidungsdatum: 2010-12-08
Aktenzeichen: 11 O 159/09
ECLI: ECLI:DE:LGKR:2010:1208.11O159.09.00
Dokumenttyp: Teilurteil
Spruchkörper: 1. Kammer für Handelssachen
Tenor
Die Klage wird als unzulässig verworfen.
Der Antrag der Beklagten, die einstweilige Verfügung des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 15.12.2009; Aktenzeichen I – 20 U 157/09, wegen veränderter Umstände aufzuheben, wird zurückgewiesen.
Die Kostenentscheidung bleibt dem Schlussurteil vorbehalten.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 2.000,00 € vorläufig vollstreckbar.
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