Landgericht Krefeld, 2010-12-08, 11 O 159/09

11 O 159/09Kantonsgericht08.12.2010

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Krefeld — 11 O 159/09 — Teilurteil

Entscheidungsdatum: 2010-12-08

Aktenzeichen: 11 O 159/09

ECLI: ECLI:DE:LGKR:2010:1208.11O159.09.00

Dokumenttyp: Teilurteil

Spruchkörper: 1. Kammer für Handelssachen

Tenor

Die Klage wird als unzulässig verworfen.

Der Antrag der Beklagten, die einstweilige Verfügung des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 15.12.2009; Aktenzeichen I – 20 U 157/09, wegen veränderter Umstände aufzuheben, wird zurückgewiesen.

Die Kostenentscheidung bleibt dem Schlussurteil vorbehalten.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 2.000,00 € vorläufig vollstreckbar.

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