Landgericht Krefeld, 2011-01-17, 7 T 212/10

7 T 212/10Kantonsgericht17.01.2011

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Krefeld — 7 T 212/10 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2011-01-17

Aktenzeichen: 7 T 212/10

ECLI: ECLI:DE:LGKR:2011:0117.7T212.10.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 7. Zivilkammer

Tenor

Die Entscheidung des Notars vom 29.10.2010 wird aufgehoben.

Der Notar wird angewiesen, die Vollstreckungsklausel aus der Urkunde 1015/1989 des Notars X X vom 25.07.1989 auf die X , X wegen der ding-lichen Ansprüche gegen die Schuldnerin und der persönlichen Ansprü-che gegen die Schuldner umzuschreiben.

Gerichtsgebühren und Auslagen für das Beschwerdeverfahren werden nicht erhoben. Außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.

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