Landgericht Krefeld, 2011-03-11, 1 S 110/10

1 S 110/10Kantonsgericht11.03.2011

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Krefeld — 1 S 110/10 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2011-03-11

Aktenzeichen: 1 S 110/10

ECLI: ECLI:DE:LGKR:2011:0311.1S110.10.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 1. Zivilkammer

Tenor

Es ist beabsichtigt, die Berufung der Klägerin gemäß § 522 Abs. 2 ZPO zurückzuweisen, weil das Rechtsmittel aus den zutreffenden Gründen der angefochtenen Entscheidung keine Aussicht auf Erfolg hat und weder der Rechtssache eine grundsätzliche Bedeutung zukommt noch die Fortbildung des Rechts oder die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung eine Entscheidung der Kammer erfordert.

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