Landgericht Krefeld, 2011-05-09, 7 T 79/11

7 T 79/11Kantonsgericht09.05.2011

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Krefeld — 7 T 79/11 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2011-05-09

Aktenzeichen: 7 T 79/11

ECLI: ECLI:DE:LGKR:2011:0509.7T79.11.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 7. Zivilkammer

Tenor

Auf die sofortige Beschwerde vom 19.04.2011 wird der Beschluss des Amtsgerichts Krefeld vom 13.04.2011 dahin abgeändert, dass die

Vergütung des Treuhänders auf 5.580,85 EUR festgesetzt wird. Im

Übrigen wird die Beschwerde zurückgewiesen.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt der Beschwerdeführer.

Beschwerdewert: 2.603,90 EUR

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