Landgericht Krefeld, 2011-09-29, 22 Ks 12/11

22 Ks 12/11Kantonsgericht29.09.2011

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Krefeld — 22 Ks 12/11 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2011-09-29

Aktenzeichen: 22 Ks 12/11

ECLI: ECLI:DE:LGKR:2011:0929.22KS12.11.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 2. große Strafkammer

Tenor

Der Angeklagte wird wegen Mordes in Tateinheit mit Freiheitsberaubung mit Todesfolge, sexuellem Missbrauch von Kindern und sexueller Nötigung zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt.

Die besondere Schwere der Schuld wird festgestellt.

Der Angeklagte trägt die Kosten des Verfahrens und die notwendigen Auslagen der Nebenkläger.

Angewendete Vorschriften:

§§ 176 Abs. 1, 177 Abs. 1 Nr. 3, 211 Abs. 2 Gruppe 3 Var. 2, 239 Abs. 1, Abs. 4, 52 StGB

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