Landgericht Krefeld, 2011-11-03, 3 O 9/08

3 O 9/08Kantonsgericht03.11.2011

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Krefeld — 3 O 9/08 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2011-11-03

Aktenzeichen: 3 O 9/08

ECLI: ECLI:DE:LGKR:2011:1103.3O9.08.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 3. Zivilkammer

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 22.820,40 € nebst Zinsen in Höhe von 8 %-Punkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 07.11.2007 Zug um Zug gegen Gestellung einer selbstschuldnerischen, unbefristeten Bürgschaft ohne Hinterlegungsvorbehalt eines inländischen Kreditinstituts in Höhe von 17.329,38 € zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages.

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