11 O 33/12•Landgericht Krefeld, 2012-08-01, 11 O 33/12
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Krefeld — 11 O 33/12 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2012-08-01
Aktenzeichen: 11 O 33/12
ECLI: ECLI:DE:LGKR:2012:0801.11O33.12.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 1. Kammer für Handelssachen
Tenor
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 6.481,79 Euro nebst Zinsen i. H. v. 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 17.06.2009 sowie vorgerichtliche Mahnkosten i. H. v. 395,00 Euro nebst Zinsen i. H. v. 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit 13.03.2012 zu zahlen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung i. H. v. 110 % des zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
Streitwert: 6.481,79 Euro
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