Landgericht Krefeld, 2013-03-21, 7 T 155/12

7 T 155/12Kantonsgericht21.03.2013

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Krefeld — 7 T 155/12 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2013-03-21

Aktenzeichen: 7 T 155/12

ECLI: ECLI:DE:LGKR:2013:0321.7T155.12.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 7. Zivilkammer

Tenor

Die sofortige Beschwerde des Beschwerdeführers gegen den Beschluss des Amtsgerichts Krefeld vom 06.11.2012 wird kostenpflichtig zurückgewiesen.

Der Gegenstandswert wird auf 238,-- € festgesetzt.

Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.

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