7 T 155/12•Landgericht Krefeld, 2013-03-21, 7 T 155/12
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Krefeld — 7 T 155/12 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2013-03-21
Aktenzeichen: 7 T 155/12
ECLI: ECLI:DE:LGKR:2013:0321.7T155.12.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 7. Zivilkammer
Tenor
Die sofortige Beschwerde des Beschwerdeführers gegen den Beschluss des Amtsgerichts Krefeld vom 06.11.2012 wird kostenpflichtig zurückgewiesen.
Der Gegenstandswert wird auf 238,-- € festgesetzt.
Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.
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