Landgericht Krefeld, 2013-07-03, 2 O 363/12

2 O 363/12Kantonsgericht03.07.2013

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Krefeld — 2 O 363/12 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2013-07-03

Aktenzeichen: 2 O 363/12

ECLI: ECLI:DE:LGKR:2013:0703.2O363.12.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 2. Zivilkammer

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 95.795,00 € nebst Zinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 06.03.2012 zu zahlen.

Die Beklagte wird verurteilt, die Klägerin von einer Gebührenforderung gegenüber den Rechtsanwälten K, T, X, Bstr. 00-00/ Iplatz 0, 00000 F in Höhe von 2.118,44 € freizustellen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

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