Landgericht Krefeld, 2014-01-09, 7 O 110/12

7 O 110/12Kantonsgericht09.01.2014

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Krefeld — 7 O 110/12 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2014-01-09

Aktenzeichen: 7 O 110/12

ECLI: ECLI:DE:LGKR:2014:0109.7O110.12.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 7. Zivilkammer

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Klägerin zu 2) trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Die Kosten der Streithilfe werden der Klägerin zu 2) auferlegt.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

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