12 O 28/12•Landgericht Krefeld, 2014-08-26, 12 O 28/12
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Krefeld — 12 O 28/12 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2014-08-26
Aktenzeichen: 12 O 28/12
ECLI: ECLI:DE:LGKR:2014:0826.12O28.12.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 2. Kammer für Handelssachen
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Auf die Widerklage wird festgestellt, dass die Uhrwerke mit der Referenznummer Kaliber 770 und Kaliber 781 nicht die gleiche Konstruktion haben wie die Uhrwerke Kaliber 793 konstante Kraft, Kaliber 793 Tourbillon, Kaliber 794 konstante Kraft und Kaliber 794 Tourbillon.
Auf die Widerklage wird weiter festgestellt, dass die Uhrwerke mit der Referenznummer Kaliber 773 und Kaliber 776 nicht die gleiche Konstruktion haben wie die Uhrwerke Kaliber 793 konstante Kraft, Kaliber 793 Tourbillon, Kaliber 794 konstante Kraft und Kaliber 794 Tourbillon.
Die weitergehende Widerklage wird abgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens, soweit hierüber nicht im Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 05.10.2011 (I – 20 U 29/11) entschieden worden ist.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 Prozent des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
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