Landgericht Krefeld, 2015-07-01, 2 O 123/13

2 O 123/13Kantonsgericht01.07.2015

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Krefeld — 2 O 123/13 — Grund- und Teilurteil

Entscheidungsdatum: 2015-07-01

Aktenzeichen: 2 O 123/13

ECLI: ECLI:DE:LGKR:2015:0701.2O123.13.00

Dokumenttyp: Grund- und Teilurteil

Spruchkörper: 2. Zivilkammer

Tenor

Der Beklagte zu 2) haftet der Klägerin dem Grunde nach zu einem Anteil von 40 % für den bürgerlich-rechtlichen Schaden, den die Eigentümergemeinschaft B. X. und T. C. als Versicherungsnehmerin der Klägerin infolge des am 15. Oktober 2012 stattgefundenen Brandes des Gebäudes G-Straße 12a, b in X., erlitten und soweit ihn die Klägerin reguliert hat.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Klägerin hat die außergerichtlichen Kosten des Beklagten zu 1) zu tragen. Die weitere Kostenentscheidung bleibt dem Schlussurteil vorbehalten.

Das Urteil ist im Kostenpunkt gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

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