21 Qs 138/15•Landgericht Krefeld, 2015-09-21, 21 Qs 138/15
Landgericht Krefeld, 2015-09-21, 21 Qs 138/15
21 Qs 138/15Kantonsgericht21.09.2015
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Krefeld — 21 Qs 138/15 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2015-09-21
Aktenzeichen: 21 Qs 138/15
ECLI: ECLI:DE:LGKR:2015:0921.21QS138.15.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 1. Strafkammer
Tenor
Auf die sofortige Beschwerde des Beschwerdeführers wird der Beschluss
aufgehoben.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens werden der Staatskasse auferlegt.
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