Landgericht Krefeld, 2015-09-21, 21 Qs 138/15

21 Qs 138/15Kantonsgericht21.09.2015

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Krefeld — 21 Qs 138/15 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2015-09-21

Aktenzeichen: 21 Qs 138/15

ECLI: ECLI:DE:LGKR:2015:0921.21QS138.15.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 1. Strafkammer

Tenor

Auf die sofortige Beschwerde des Beschwerdeführers wird der Beschluss

aufgehoben.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens werden der Staatskasse auferlegt.

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