2 O 102/13•Landgericht Krefeld, 2016-02-10, 2 O 102/13
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Krefeld — 2 O 102/13 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2016-02-10
Aktenzeichen: 2 O 102/13
ECLI: ECLI:DE:LGKR:2016:0210.2O102.13.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 2. Zivilkammer
Tenor
Die Beklagten zu 1) und 2) werden als Gesamtschuldner verurteilt, an die Klägerin € 6.637,50 nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 29.01.2013 zu zahlen.
Die Kosten des Rechtsstreits werden der Klägerin zu 75 % und den Beklagten zu 1) und zu 2) als Gesamtschuldner zu 25 % auferlegt. Die Kosten der Streithelferin trägt die Klägerin zu 75 % und im Übrigen die Streithelferin selbst.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils beizutreibenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.