Landgericht Krefeld, 2016-06-20, 7 T 69/16

7 T 69/16Kantonsgericht20.06.2016

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Krefeld — 7 T 69/16 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2016-06-20

Aktenzeichen: 7 T 69/16

ECLI: ECLI:DE:LGKR:2016:0620.7T69.16.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 7. Zivilkammer

Tenor

Die Beschwerde des Vertreters der Staatskasse gegen den Beschluss des Amtsgerichts Krefeld vom 11.04.2016, Az. 88 II 2737/11, wird als unbegründet zurückgewiesen.

Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei; außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.

Die weitere Beschwerde wird zugelassen.

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