7 T 69/16•Landgericht Krefeld, 2016-06-20, 7 T 69/16
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Krefeld — 7 T 69/16 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2016-06-20
Aktenzeichen: 7 T 69/16
ECLI: ECLI:DE:LGKR:2016:0620.7T69.16.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 7. Zivilkammer
Tenor
Die Beschwerde des Vertreters der Staatskasse gegen den Beschluss des Amtsgerichts Krefeld vom 11.04.2016, Az. 88 II 2737/11, wird als unbegründet zurückgewiesen.
Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei; außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.
Die weitere Beschwerde wird zugelassen.
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