12 O 33/10•Landgericht Krefeld, 2016-09-06, 12 O 33/10
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Krefeld — 12 O 33/10 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2016-09-06
Aktenzeichen: 12 O 33/10
ECLI: ECLI:DE:LGKR:2016:0906.12O33.10.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 2. Kammer für Handelssachen
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin einschließlich der durch die Nebenintervention entstandenen Kosten des Streithelfers zu 1). Die durch die Nebenintervention entstandenen Kosten der Streithelfer zu 2) bis 7) tragen diese selbst.
Das Urteil ist für die Beklagte sowie für den Streithelfer zu 1) gegen Sicherheitsleistung i.H.v. 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
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