Landgericht Krefeld, 2016-09-30, 1 S 30/16

1 S 30/16Kantonsgericht30.09.2016

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Krefeld — 1 S 30/16 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2016-09-30

Aktenzeichen: 1 S 30/16

ECLI: ECLI:DE:LGKR:2016:0930.1S30.16.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 1. Zivilkammer

Tenor

1.

Die Berufung gegen das Urteil des Amtsgerichts Kempen vom 04.04.2016 (13 C 366/15) wird zurückgewiesen.

2.

Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Klägerin.

3.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Klägerin wird nachgelassen, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrags abzuwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags leistet.

4.

Die Revision wird zugelassen.

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