1 S 30/16•Landgericht Krefeld, 2016-09-30, 1 S 30/16
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Krefeld — 1 S 30/16 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2016-09-30
Aktenzeichen: 1 S 30/16
ECLI: ECLI:DE:LGKR:2016:0930.1S30.16.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 1. Zivilkammer
Tenor
1.
Die Berufung gegen das Urteil des Amtsgerichts Kempen vom 04.04.2016 (13 C 366/15) wird zurückgewiesen.
2.
Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Klägerin.
3.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Klägerin wird nachgelassen, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrags abzuwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags leistet.
4.
Die Revision wird zugelassen.
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