Landgericht Krefeld, 2017-02-09, 7 T 156/16

7 T 156/16Kantonsgericht09.02.2017

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Krefeld — 7 T 156/16 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2017-02-09

Aktenzeichen: 7 T 156/16

ECLI: ECLI:DE:LGKR:2017:0209.7T156.16.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 7. Zivilkammer

Tenor

Auf die Beschwerde des Bezirksrevisors bei dem Landgericht vom 03.12.2006 wird der Beschluss des Amtsgerichts Krefeld vom 02.12.2016 aufgehoben.

Die Erinnerung der Kostenschuldnerin gegen die Kostenrechnung des Amtsgerichts Krefeld vom 09.09.2016, Kassenzeichen xxx, wird zurückgewiesen.

Diese Beschwerdeentscheidung ergeht gerichtskostenfrei; Auslagen werden nicht erstattet.

Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.

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