Landgericht Krefeld, 2017-04-25, 322 SH 2/16

322 SH 2/16Kantonsgericht25.04.2017

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Krefeld — 322 SH 2/16 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2017-04-25

Aktenzeichen: 322 SH 2/16

ECLI: ECLI:DE:LGKR:2017:0425.322SH2.16.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 2. große Strafkammer

Tenor

Die Vergütung des Antragstellers für seine Tätigkeit als Schöffe bei der 2. großen Strafkammer des Landgerichts Krefeld im Zeitraum vom 05.09.2016 bis 17.10.2016 in den vorbezeichneten Verfahren wird auf insgesamt 2.879,20 € festgesetzt.

Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei, Kosten werden nicht erstattet.

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