Landgericht Krefeld, 2017-04-25, 322 SH 4/15

322 SH 4/15Kantonsgericht25.04.2017

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Krefeld — 322 SH 4/15 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2017-04-25

Aktenzeichen: 322 SH 4/15

ECLI: ECLI:DE:LGKR:2017:0425.322SH4.15.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 14. große Strafkammer

Tenor

Die Vergütung des Antragstellers für seine Tätigkeit als Schöffe bei der 4. großen Strafkammer des Landgerichts Krefeld im Zeitraum vom 23.04.2015 bis 26.04.2016 wird auf insgesamt 20.089,00 € festgesetzt.

Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei, Kosten werden nicht erstattet

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