322 SH 4/15•Landgericht Krefeld, 2017-04-25, 322 SH 4/15
Landgericht Krefeld, 2017-04-25, 322 SH 4/15
322 SH 4/15Kantonsgericht25.04.2017
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Krefeld — 322 SH 4/15 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2017-04-25
Aktenzeichen: 322 SH 4/15
ECLI: ECLI:DE:LGKR:2017:0425.322SH4.15.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 14. große Strafkammer
Tenor
Die Vergütung des Antragstellers für seine Tätigkeit als Schöffe bei der 4. großen Strafkammer des Landgerichts Krefeld im Zeitraum vom 23.04.2015 bis 26.04.2016 wird auf insgesamt 20.089,00 € festgesetzt.
Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei, Kosten werden nicht erstattet
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