Landgericht Krefeld, 2017-07-19, 7 O 147/16

7 O 147/16Kantonsgericht19.07.2017

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Krefeld — 7 O 147/16 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2017-07-19

Aktenzeichen: 7 O 147/16

ECLI: ECLI:DE:LGKR:2017:0719.7O147.16.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 7. Zivilkammer

Tenor

Es wird festgestellt, dass die Beklagte zu 2) verpflichtet ist, dem Kläger Schadensersatz zu bezahlen für Schäden, die aus der Manipulation des Fahrzeugs Audi Q5, FIN: XXX resultieren.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger und die Beklagte zu 2) je zur Hälfte. Die außergerichtlichen Kosten der Beklagten zu 1) trägt der Kläger. Im Übrigen trägt jede Partei ihre außergerichtlichen Kosten selbst.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung i.H.v. 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

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