Landgericht Krefeld, 2017-08-04, 22 StVK 177/17

22 StVK 177/17Kantonsgericht04.08.2017

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Krefeld — 22 StVK 177/17 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2017-08-04

Aktenzeichen: 22 StVK 177/17

ECLI: ECLI:DE:LGKR:2017:0804.22STVK177.17.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: Strafvollstreckungskammer

Tenor

Der Antrag des Antragstellers vom 17.12.2016 wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens und die notwendigen Auslagen auch hinsichtlich des Rechtsbeschwerdeverfahrens werden dem Antragsteller auferlegt.

Der Streitwert wird auf 100,00 € festgesetzt.

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